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Wie besprochen: Komma meist nicht notwendig

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Wie besprochen: Komma meist nicht notwendig

Der Ausdruck ‚wie besprochen‘ kann, muss aber nicht durch Kommas vom restlichen Satz abgetrennt werden.

Beispiel: freiwilliges Komma bei ‚wie besprochen‘

Der Termin wird(,) wie besprochen(,) etwa eine Stunde dauern.

Wenn die Wörter ‚wie‘ und ‚besprochen‘ jedoch zusammen in einem vollständigen Nebensatz stehen, muss ein Komma vor ‚wie‘ gesetzt werden.

Einen vollständigen Nebensatz erkennt man durch das konjugierte Verb am Ende.

Beispiel: verbindliches Komma bei ‚wie besprochen‘

Der Termin wird, wie wir bereits besprochen haben, etwa eine Stunde dauern.

Freiwilliges Komma bei ‚wie besprochen‘

Der Einschub ‚wie besprochen‘ muss nicht durch Kommas vom Hauptsatz abgetrennt werden.

Allerdings ist es erlaubt, Kommas zu setzen, um die Lesbarkeit des Satzes zu verbessern.

Wichtig ist dabei, dass entweder vor und nach ‚wie besprochen‘ ein Komma gesetzt wird oder gar keines.

Beispiel: Kommasetzung beim Einschub ‚wie besprochen‘

Wir treffen uns(,) wie besprochen(,) direkt vor Ort.

Wenn ‚wie besprochen‘ am Satzanfang steht, ist natürlich nur ein Komma notwendig.

Beispiel: Kommasetzung bei ‚wie besprochen‘ am Satzanfang

Wie besprochen(,) treffen wir uns direkt vor Ort.

Die Kommas bleiben auch freiwillig, wenn der Einschub durch weitere Wörter ergänzt wird.

Beispiel: Kommasetzung beim Einschub ‚wie besprochen‘ und weiteren Wörtern

Wir treffen uns(,) wie gestern besprochen(,) direkt vor Ort.

Wie gestern besprochen(,) treffen wir uns direkt vor Ort.

Wichtig ist nur, dass der Einschub kein konjugiertes Verb enthält. Denn dann handelt es sich um einen vollständigen Nebensatz, bei dem die Kommas verbindlich sind.

Verbindliches Komma bei ‚wie besprochen‘

Wenn ‚wie besprochen‘ Teil eines Nebensatzes ist, müssen Kommas gesetzt werden.

Das liegt daran, dass ein Nebensatz immer vom Hauptsatz und anderen Nebensätzen durch ein Komma abgetrennt werden muss.

Ein Nebensatz ist dadurch erkennbar, dass er im Gegensatz zum Einschub ein konjugiertes Verb enthält.

Beispiel: Kommasetzung bei einem Nebensatz mit ‚wie besprochen‘

Die Änderungen gelten, wie wir bei unserem letzten Treffen besprochen haben, ab dem folgenden Monat.

Wenn der Nebensatz am Satzanfang steht, ist natürlich nur ein Komma notwendig.

Beispiel: Kommasetzung bei einem Nebensatz mit ‚wie besprochen‘ am Satzanfang

Wie wir bei unserem letzten Treffen besprochen haben, gelten die Änderungen ab dem folgenden Monat.

Komma bei ‚wie telefonisch besprochen‘

Bei der Formulierung ‚wie telefonisch besprochen‘ gilt das Gleiche wie bei ‚wie besprochen‘:

Der Einschub kann durch Kommas vom Hauptsatz abgetrennt werden, es ist aber keine Pflicht, dies zu tun.

Beispiel: freiwilliges Komma bei ‚wie telefonisch besprochen‘

Anbei sende ich Ihnen(,) wie telefonisch besprochen(,) meinen Lebenslauf und die Arbeitszeugnisse.

Wenn ‚wie telefonisch besprochen‘ allerdings Teil eines vollständigen Nebensatzes ist, müssen Kommas gesetzt werden.

Dass es sich um einen vollständigen Nebensatz handelt, ist am konjugierten Verb erkennbar: Ein vollständiger Nebensatz enthält im Gegensatz zu einem einfachen Einschub ein konjugiertes Verb.

Beispiel: verbindliches Komma bei ‚wie telefonisch besprochen‘

Anbei sende ich Ihnen, wie wir gestern telefonisch besprochen haben, meinen Lebenslauf und die Arbeitszeugnisse.

Die Regeln gelten auch, wenn ‚wie telefonisch besprochen‘ am Satzanfang steht.

Beispiel: Kommasetzung bei ‚wie telefonisch besprochen‘ am Satzanfang

Wie telefonisch besprochen(,) sende ich Ihnen anbei meinen Lebenslauf und die Arbeitszeugnisse.

Wie wir gestern telefonisch besprochen haben, sende ich Ihnen anbei meinen Lebenslauf und die Arbeitszeugnisse.

Tipp

Bei Unsicherheit, ob der Ausdruck ‚wie besprochen‘ durch Kommas abgetrennt werden muss, ist es empfehlenswert, immer Kommas zu setzen.

Kommas sind bei ‚wie besprochen‘ nie falsch.


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