Wie besprochen: Komma meist nicht notwendig
Der Ausdruck ‚wie besprochen‘ kann, muss aber nicht durch Kommas vom restlichen Satz abgetrennt werden.
Wenn die Wörter ‚wie‘ und ‚besprochen‘ jedoch zusammen in einem vollständigen Nebensatz stehen, muss ein Komma vor ‚wie‘ gesetzt werden.
Einen vollständigen Nebensatz erkennt man durch das konjugierte Verb am Ende.
Freiwilliges Komma bei ‚wie besprochen‘
Der Einschub ‚wie besprochen‘ muss nicht durch Kommas vom Hauptsatz abgetrennt werden.
Allerdings ist es erlaubt, Kommas zu setzen, um die Lesbarkeit des Satzes zu verbessern.
Wichtig ist dabei, dass entweder vor und nach ‚wie besprochen‘ ein Komma gesetzt wird oder gar keines.
Wenn ‚wie besprochen‘ am Satzanfang steht, ist natürlich nur ein Komma notwendig.
Die Kommas bleiben auch freiwillig, wenn der Einschub durch weitere Wörter ergänzt wird.
Wie gestern besprochen(,) treffen wir uns direkt vor Ort.
Wichtig ist nur, dass der Einschub kein konjugiertes Verb enthält. Denn dann handelt es sich um einen vollständigen Nebensatz, bei dem die Kommas verbindlich sind.
Verbindliches Komma bei ‚wie besprochen‘
Wenn ‚wie besprochen‘ Teil eines Nebensatzes ist, müssen Kommas gesetzt werden.
Das liegt daran, dass ein Nebensatz immer vom Hauptsatz und anderen Nebensätzen durch ein Komma abgetrennt werden muss.
Ein Nebensatz ist dadurch erkennbar, dass er im Gegensatz zum Einschub ein konjugiertes Verb enthält.
Wenn der Nebensatz am Satzanfang steht, ist natürlich nur ein Komma notwendig.
Komma bei ‚wie telefonisch besprochen‘
Bei der Formulierung ‚wie telefonisch besprochen‘ gilt das Gleiche wie bei ‚wie besprochen‘:
Der Einschub kann durch Kommas vom Hauptsatz abgetrennt werden, es ist aber keine Pflicht, dies zu tun.
Wenn ‚wie telefonisch besprochen‘ allerdings Teil eines vollständigen Nebensatzes ist, müssen Kommas gesetzt werden.
Dass es sich um einen vollständigen Nebensatz handelt, ist am konjugierten Verb erkennbar: Ein vollständiger Nebensatz enthält im Gegensatz zu einem einfachen Einschub ein konjugiertes Verb.
Die Regeln gelten auch, wenn ‚wie telefonisch besprochen‘ am Satzanfang steht.
Wie wir gestern telefonisch besprochen haben, sende ich Ihnen anbei meinen Lebenslauf und die Arbeitszeugnisse.
Kommas sind bei ‚wie besprochen‘ nie falsch.