Nur in der zweiten und dritten Person (Gegenwart, Singular) sowie allen Formen des Präteritums (einfache Vergangenheit) gibt es zudem eine alternative Konjugation:
Wenn Sie mir einen Schrecken einjagen, haben Sie mich dann „erschreckt“ oder „erschrocken“? Und habe ich mich dann „erschreckt“ oder bin ich „erschrocken“?
Die Gestalt hat uns erschrocken.
Wir sind aufgrund der Gestalt erschreckt.
Die Frau erschreckte (hat sich erschreckt), als sie in den Rückspiegel sah.
Der Mann hat sich erschrocken, als er einen Albtraum hatte.
Die Gestalt hat uns erschreckt.
Wir sind aufgrund der Gestalt erschrocken.
Die Frau erschrak (ist erschrocken), als sie in den Rückspiegel sah.
Der Mann ist erschrocken, als er einen Albtraum hatte.
Die Wörter ‚geniest‘ und ‚genießt‘ klingen gleich, werden jedoch unterschiedlich geschrieben und haben eine unterschiedliche Bedeutung.
‚Geniest‘ mit einfachem ‚s‘ ist das Partizip des Verbs ‚niesen‘ (z. B. ‚er hat geniest‘).
Bei ‚genießt‘ mit ‚ß‘ handelt es sich um das Verb ‚genießen‘ in der 2. Person Singular Präsens (= Gegenwart): Du genießt.
Während niesen seine Vergangenheit regelmäßig mit geniest bildet, verwenden wir für das starke Verb genießen die unregelmäßige Form genossen. Die Formen sind nicht tauschbar.
Die Formulierung ‚des Weiteren‘ schreibt man getrennt. ‚Weiteren‘ wird zudem großgeschrieben.
Falschdes weiteren, desweiteren, des weitern, desweitern
(Die Auseinander- und Kleinschreibung war bis 1996 korrekt.)Richtigdes Weiteren (meist als „Des Weiteren“ am Satzanfang)